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Feierabendmarkt auf dem Schlossplatz

Gut zu wissen!
Ab dem 24.5. 2023 findet vierzehntägig wieder unser Feierabendmarkt statt. Nette Leute treffen bei leckerem Essen, kühlen Getränken und immer wechselnder Live Musik, also gleich alle Termine notieren. Wir freuen uns auf euch.
Gutscheine

Gut zu wissen!
Sie suchen eine schöne Geschenkidee? Dann verschenken Sie doch einfach die Jülicher Gutscheine der Werbegemeinschaft Jülich. Flexibel einlösbar bei allen teilnehmenden Mitgliedern der Werbegemeinschaft. Passend zu jeder Gelegenheit in den Wertgrößen 5,– €, 10,– €, 20.– € und 50,– €. Mit dieser attraktiven Geschenkidee machen Sie nicht nur dem Beschenkten eine Freude, sondern Sie unterstützen auch die regionalen Geschäfte in unserer Stadt.
Die Liste der teilnehmenden Mitglieder finden Sie hier
Zu kaufen sind die Jülicher Gutscheine bei:
- Optik Samans, Sandra Breuer, Kleine Kölnstraße 1 A
- Comtesse Moden, Claudia Essling, Marktstraße 12
Werbung
Vorteile
Es findet einmal jährlich eine Mitgliederversammlung statt. Dort haben die Mitglieder Stimm- und Mitspracherecht und können so ihre Interessen formulieren und vertreten. Die Mitglieder können sich an gemeinsamen Werbeaktionen beteiligen. Bei der Vergabe von Standplätzen zu den Festen der Werbegemeinschaft werden die Mitglieder bevorzugt und erhalten einen Rabatt auf die Standgelder. Die Mitglieder der WGJ erhalten bei den Jülicher Tageszeitungen, bei der Sonntagszeitung und beim HERZOG einen Rabatt auf den Anzeigenpreis.
Gemeinschaft
Kosten
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt zurzeit 200,- Euro jährlich. Der Beitrag für neue Mitgliedschaften wird im Beitrittsjahr anteilig berechnet. Die Weihnachtsbeleuchtung wird von der WGJ installiert und finanziert. Die davon profitierenden Mitglieder im Bereich der Innenstadt unterstützen dies durch eine Sonderzahlung von 120,- Euro oder 150,- Euro (je nach Größe). An der jährlichen Weihnachtsverlosung beteiligen sich die Mitglieder mit einer Mindestabnahme von 1.000 Weihnachtslosen (zurzeit 50,- Euro).
Jülich
Mitglieder
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die in Jülich ansässig sind oder ein Geschäft betreiben. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand; Kündigungen der Mitgliedschaft müssen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres des Vereins (30.04.) schriftlich erklärt werden.